Bayern führt ab 27. April 2020 eine Maskenpflicht in allen geöffneten Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr ein. Die gute Nachricht: Die Mitarbeiter unserer Mitgliedsbetriebe sind nicht von dieser Regelung betroffen.
Ab 10. April 2020 sollen nach Vorschlag der Bundesregierung strengere Auflagen bei der (Wieder-)Einreise in die Bundesrepublik gelten. Die gute Nachricht: Für Berufspendler bleiben die Grenzen offen. Trotzdem sollten Mitarbeiter aus EU-Ländern eine Bescheinigung für Berufspendler dabei haben. Diese stellen wir im internen Bereich zum Download bereit.
Ein Online-Seminar mit dem Titel "Liquiditätsplanung zur Beantragung von staatlichen Corona-Finanzhilfen" bietet der Landesinnungsverband ab 7. April 2020 an. Referentin Elke Limmer zeigt unter anderem, wie sich alternative Corona-Szenarien auf die Liquidität auswirken. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.
Aktuell bekommen Unternehmer bundesweit unseriöse Fake-Mails von der Adresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de. Auch in Bayern sind bereits einige Mitgliedsbetriebe betroffen. Die Arbeitgeber werden aufgefordert hochsensible Angaben zu Personen, dem Unternehmen und den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Wir dürfen alle Mitgliedsbetriebe auffordern, auf keinen Fall auf diese Fake-Mail zu antworten und sie sofort zu löschen. Wo Sie Kurzarbeitergeld beantragen, finden Sie hier.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) teilt mit: Bayern hat die Soforthilfe des Freistaates und des Bundes zu einem Antragsverfahren zusammengeführt. Wir stellen ausgewählte Informationen der vbw zur Verfügung. Wichtig: Bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten gibt es keine Vermögensprüfung. Hier gelangen Sie zum Merkblatt "Soforthilfe Corona der Bayerischen Staatsregierung" unter Corona-Informationsdienst, Liquide bleiben.
Ministerpräsident Markus Söder hat wegen des Coronavirus Ausgangsbeschränkungen ab 21. März um null Uhr angeordnet. Damit Zimmerer weiterhin zu ihren Arbeitsorten fahren dürfen, müssen sie eine Arbeitgeberbescheinigung dabei haben. Diese können Innungsmitglieder hier im internen Bereich unter Corona-Informationsdienst herunterladen.
Die Bayerische Staatsregierung teilt mit, dass Handwerker ihren Betrieb wegen der Corona-Pandemie vorerst nicht schließen müssen. Weitere Erklärungen dazu finden Innungsmitglieder in einem Hinweisblatt des Landesinnungsverbandes.
Wie können Arbeitgeber in Zeiten der Corona-Krise Kurzarbeitergeld beantragen? Dafür haben die Bundesagentur für Arbeit und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) ein Erklärvideo erstellt. Innungsmitglieder finden es im internen Bereich unter Corona-Informationsdienst. Denn auch der Landesinnungsverband ist Mitglied der vbw.
Der Coronavirus sorgt derzeit für viel Verunsicherung. In einem Rundschreiben des Landesinnungsverbandes des Bayerischen Zimmererhandwerks sind die arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie zusammengefasst.