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Fortbildungsverpflichtung zum Erhalt
der Sachkunde

Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Juli 2013 wurde eine Fortbildungs- verpflichtung für Asbestsachkundige eingeführt.

Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Juli 2013 wurde eine Fortbildungsverpflichtung für Asbestsachkundige eingeführt.

Erworbene Sachkundenachweise gelten nur noch für den Zeitraum von sechs Jahren ab Ausstellungsdatum. Das heißt: Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, laufen zum 30. Juni 2016 aus, falls bis dahin kein anerkannter Fortbildungs- lehrgang besucht wird. Nach dem Besuch des Fortbildungslehrganges verlängert sich die Sachkunde um weitere sechs Jahre.

Wir freuen uns bekanntgeben zu können, dass es unsere Fördergesellschaft mit Bescheid vom 27. November 2015 geschafft hat, vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die erforderliche Anerkennung zu erhalten, und ab sofort Asbest-Fortbildungslehrgänge durchführen kann. Die Lehrgänge werden ab Januar 2016 in den Ausbildungszentren in Ansbach, Bayreuth, Memmingen und Traunstein stattfinden.

Der erste Kurs startet am 18. Januar 2016 in Ansbach.

Die Seminareinladung und alle Termine sehen Sie hier:
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